
Mittelbar zulageberechtigt sind Ehepartner, die zwar nicht selbst, aber deren Ehegatte zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehört. Voraussetzung: Sie haben einen auf ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, beide Ehepartner waren im Beitragsjahr †“ zumindest zeitweise †“ unbeschränkt einkommensteue...
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